Sind Sie Erblasser, Erbe oder Pflichtteilsberechtigter und benötigen einen Rechtsanwalt für Ihre Fragen zum Erbrecht? Wir beraten und vertreten Sie zu Vollmachten, Ihrem Testament oder Berliner Testament, Ihrer Erbschaft und dem Pflichtteil.
Bei der Nachlassplanung stellen sich für Erblasser häufig folgende Fragen:
- Sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung erforderlich?
- Wie ist die gesetzliche Erbfolge?
- Welche Nachlassplanungen sind möglich?
- Wie errichte ich wirksam ein Testament oder Berliner Testament?
- Welche Pflichtteile sind zu berücksichtigen?
- Was kann ich durch lebzeitige Schenkungen erreichen?
- Ist mein Ehegatte ausreichend gesichert?
- Wie vermeide ich Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer?
Ist ein Erbfall eingetreten, sehen Sie sich als Hinterbliebener mit den Fragen konfrontiert:
- Soll ich das Erbe ausschlagen?
- Was gilt bei Miterben bzw. einer Erbengemeinschaft?
- Wie schütze ich den Nachlass vor dem Pflichtteil?
- Habe ich selbst einen Anspruch auf einen Pflichtteil und wie setze ich ihn durch?
Wir beraten Sie zu Ihren Fragen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gewünschten Vermögensnachfolge oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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Über „Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht“ stellen wir Ihnen außerdem
hier unsere Broschüre
als PDF zum kostenlosen Download zur Verfügung.