Rechtsanwalt Familienrecht

Im Familienrecht übernehmen wir Ihre Beratung und Vertretung zu Scheidung, Sorgerecht und Umgang.
Bei Scheidungen muss vor Gericht mindestens eine Partei durch einen Anwalt vertreten sein. Bei Fragen zum Versorgungsausgleich, Zugewinn, Unterhalt oder Hausrat sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt für Familienrecht hinzuziehen. Um langfristige und teure Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden, erarbeitet wir für Sie eine Trennungsvereinbarung oder eine Scheidungsvereinbarung mit dem Ehemann oder der Ehefrau.
Zum Sorgerecht und Umgangsrecht haben Kindesmutter oder Kindesvater häufig besonders kurzfristige Entscheidungen zu treffen, die weitreichenden Einfluss auf das weitere Miteinander haben. In Fragen zum Inhalt und zur konkreten Ausgestaltung dieser Rechte stehen wir Ihnen ebenso zur Verfügung.